Strafrecht ist ein notwendiger Bestandteil moderner Gesellschaften. Gleichwohl ist die Strafe
besonders eingriffsintensiv weshalb ihr Einsatz nur als ultima ratio staatlichen Handelns
erfolgen soll. Diesem Bekenntnis stehen aktuelle kriminalpolitische Bestrebungen entgegen.
Tatbestände werden neu eingeführt und verschärft wie die §§ 113 114 StGB belegen. Diesen
Tendenzen kann mit dem ultima ratio-Prinzip ein kriminalpolitisches Argument entgegengesetzt
werden das angesichts der desintegrativen Wirkungen des Strafens einen maßvollen
Strafrechtseinsatz anmahnt. Es adressiert dabei sowohl die Legislative als auch die Justiz die
als rechtsetzende Gewalt einen starken Einfluss auf die gesellschaftlichen Auswirkungen des
Strafrechts hat.