Der Autor begegnet auf der Grundlage der Analyse der Vorgaben des Art. 19 der Europäischen
Restrukturierungsrichtlinie und darauf aufbauend dem Pflichtenprogramm der Geschäftsleiter nach
§ 1 Abs. 1 StaRUG zum Krisenmanagement den Zweifeln an der hinreichenden Umsetzung der
Richtlinienvorgaben für den Zeitraum vor der Inanspruchnahme des präventiven Stabilisierungs-
und Restrukturierungsrahmens. Dabei werden im Lichte der Richtlinienvorgaben insbesondere der
Entscheidungsspielraum der Geschäftsleiter bei der Auswahl und Umsetzung von
Krisenreaktionsmaßnahmen konturiert sowie die innergesellschaftliche Kompetenzverteilung für
derartige Maßnahmen bestimmt. Die Untersuchung beschränkt sich dabei auf die Rechtslage in der
GmbH und der AG.