Der "Besoldungs-Föderalismus" hat seit Mitte der 2000er Jahre zu erheblichen Unterschieden in
der Beamtenbesoldung zwischen den Ländern und dem Bund geführt. Zudem wurde die Anpassung der
Besoldung an die allgemeine Einkommensentwicklung oft in Frage gestellt. Seit 2015 hat das
Bundesverfassungsgericht klare Maßstäbe für eine amtsangemessene Besoldung definiert
einschließlich eines Mindestabstands von 15 % zur Grundsicherung. Nordrhein-Westfalen hat nun
die Besoldungsberechnung geändert: Neben der Beamtenbesoldung wird ein fiktives
Partnereinkommen berücksichtigt bei Bedarf ergänzt durch einen Zuschlag. Prof. Dr. Dr. Udo Di
Fabio prüft die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen umfassend.