Berufsverbände sind Non-Profit-Organisationen. Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und dienen
nicht gewinnorientierten Interessen ihrer Mitglieder. Die hiermit einhergehende funktionelle
Unterordnung ihrer Tätigkeit unter nicht gewinnorientierte Zwecke - das sog. Non-Profit-Statut
- führt zu einer rechtsgebietsübergreifend einheitlichen Auslegung des § 21 BGB und des § 5
Abs. 1 Nr. 5 KStG. Die Untersuchung zeigt hierbei die enge Verzahnung von vereins- und
steuerrechtlichen Wertungen auf. Sie beleuchtet das Phänomen "Berufsverband" im Rahmen eines
ganzheitlichen Ansatzes arbeitet ein eigenständiges Konzept der Vereinsklassenabgrenzung
heraus und bestimmt den Steuerstatus der Berufsverbände unter Berücksichtigung der
Ideengeschichte.