Betriebsübergänge Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen haben für die betroffenen
Mitarbeiter oft weitreichende Folgen. Wenn Arbeitgeber um- und restrukturieren Betriebsteile
abspalten oder zusammenlegen und Bereiche outsourcen wollen können geltende und tarifl iche
Regelungen schnell ins Wanken geraten. Dann sind vor allem Betriebsräte gefordert die
Interessen der Belegschaft zu schützen. Denn oft enden die unternehmerischen Entscheidungen in
einem Interessenausgleich und Sozialplan. Der Basiskommentar behandelt die wesentlichen Fragen
mit denen Betriebsräte und Beschäftigte dabei konfrontiert werden. Und er erläutert die
rechtlichen Grundlagen ausführlich und nachvollziehbar. Besondere Bedeutung hat in diesem
Zusammenhang 613a BGB. Diese Bestimmung enthält wichtige Schutzbestimmungen für Beschäftigte
und sichert dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber
übergehen.Neben der ausführlichen Darstellung der in 613a BGB (Betriebsübergang) enthaltenen
Regelungen und den damit zusammenhängenden Bestimmungen des UmwG kommentiert der Band
wesentliche V orschriften des BetrVG insbesondere die 111ff. BetrVG (Interessenausgleich
Sozialplan).Die 4. Au? age behandelt zahlreiche neue Themen etwa:- Fortgeltungen von
Betriebsvereinbarungen bei Anwachsung nach Gesellschaftsrecht- Das Verfahren zum Abschluss
eines Interessenausgleichs (Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses Unterlassungsanspruch des
Betriebsrats umwandlungsrechtliche Fragen Zuständigkeit welchen Betriebsratsgremiums
Hinzuziehen eines Beraters durch den Betriebsrat)- Wirksamkeit der Ablösung betrieblicher
Versorgungsleistungen beim Betriebsübergang- Anforderungen an die Wirksamkeit eines Verzichts
auf das Widerspruchsrecht bei einem BetriebsübergangDie für die Praxis sehr wichtige
Rechtsprechungsübersicht im Anhang ist auf den neuesten Stand gebracht.Autoren:Dr. jur. Michael
Bachner Rechtsanwalt Partner der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte Frankfurt MainPeter
Gerhardt Rechtsanwalt Partner der Kanzlei Schwegler R echtsanwälte Frankfurt MainBeide
Autoren beraten Betriebsräte in der betrieblichen Praxis s chwerpunktmäßig zu den im Kommentar
behandelten Themen