Alle zwei Jahre beschließt die Mindestlohnkommission über Anpassungen der Höhe des
Mindestlohns. Im Juni 2020 hat sie empfohlen den Mindestlohn in vier Stufen von derzeit 9 35
Euro auf 10 45 Euro bis zum 1. Juli 2022 zu erhöhen. Das Bundeskabinett ist dieser Empfehlung
im Oktober 2020 gefolgt und hat der Vorlage zugestimmt. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt
es Branchen-Mindestlöhne die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag
ausgehandelt werden. Auf Antrag der Tarifparteien kann das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales einen solchen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Er gilt dann für alle
Betriebe der Branche - ungeachtet ihrer Tarifbindung. Die allgemeinverbindlichen
Branchen-Mindestlöhne werden in einem eigenen Abschnitt dargestellt. Der Basiskommentar
erläutert umfassend das Mindestlohngesetz (MiLoG) die Branchen-Mindestlöhne und deren
Zusammenwirken in der Praxis. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand.
Berücksichtigt sind die neuen Mindestlohnwerte und die aktuelle Rechtsprechung zum Mindestlohn
und zu den Branchen-Mindestlöhnen.Die Kernthemen der Neuauflage:- Entwicklung des Mindestlohns
in der Praxis- Neues beim Mindestlohn in der Pflegebranche- Ausnahmen vom Mindestlohn-
Schlupflöcher beim MindestlohnDer Autor:Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin. Autor
und Mitautor bedeutender Kommentare und Handbücher.