Wenn von wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechte) die Rede ist so mag
mancherorts schnell der Eindruck entstehen dass diese Rechte allenfalls politische
Absichtserklärungen beinhalten - oder sie sind schlicht unbekannt. Als Teil der internationalen
Menschenrechte sind WSK-Rechte jedoch keineswegs aus der Zeit gefallen oder rechtlich
bedeutungslos. Hierauf macht Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer
Friedrich-Schiller-Universität Jena in seinem vorliegenden Werk aufmerksam. Dabei nimmt er
insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialrecht in den Blick.