Nach 50 Jahren Stillstand: Novelle des BPersVGMit der Reform des
Bundespersonalvertretungsgesetzes ist die erste große Anpassung des Gesetzes seit 1974 erfolgt.
Fällig war sie längst - denn weder spiegelte sich der Wandel der Arbeitswelt bisher im BPersVG
noch reichten die Mitbestimmungsrechte von Personalräten an die der Betriebsräte
heran.Schwerpunkte der Novelle:- Überarbeitung von Wahlrechtsvorschriften unter anderem mit
Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre- Schaffung von
Übergangsmandaten zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten- Digitalisierung der
Personalratsarbeit beispielsweise mit Telefon- und Videokonferenzen für Personalratssitzungen
als Alternative zu Präsenzsitzungen- Mitspracherechte bei flexiblen Arbeitszeiten und
MobilarbeitDie Novellierung stellt die Interessenvertretung vor große Herausforderungen. Zur
Erleichterung ihrer Arbeit hat der Bund-Verlag das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz
im Taschenformat herausgegeben. In der Textausgabe enthalten ist auch die Wahlordnung zum
Bundespersonalvertretungsgesetz.