Das »Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten« definiert erstmals ausdrücklich Sorgfaltspflichten
die Unternehmen ab dem 1.1.2023 in Bezug auf ihre Lieferketten einzuhalten haben. Für Betriebs-
und Personalratsgremien und Gewerkschaften ist die Einhaltung von Sozialstandards ein ureigenes
Thema.Reingard Zimmer stellt in ihrem Gutachten die wesentlichen Anforderungen des neuen
Gesetzes vor und arbeitet in einem zweiten Schritt die Ansatzpunkte und
Beteiligungsmöglichkeiten der Interessenvertretungen heraus. Sie bezieht dabei sowohl die
rechtspolitischen Entwicklungen auf Ebene der EU als auch die Erfahrungen ein die
Mitbestimmungsakteure und Gewerkschaften bei der Etablierung von Sozialstandards in der
Vergangenheit insbesondere mit Globalen Rahmenvereinbarungen gemacht haben.Autorin:Dr. Reingard
Zimmer Professorin für deutsches europ. und intern. Arbeitsrecht an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht Berlin