Der Tarifvertrag für Beschäftigte im Bund und in den Kommunen - mit Ergebnissen der Tarifrunde
2023 Vorteile auf einen Blick: Mit allen Änderungen der Tarifrunde 2023 Für Nichtjuristen
verständlich Praxisnah Stark gestiegene Verbraucherpreise und die Folgen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine sorgen für große Unsicherheit. Vor dem Hintergrund dieser
Entwicklungen gestalteten sich die Verhandlungen in der Tarifrunde 2023 schwierig. Die
Gewerkschaften forderten für die etwa 2 5 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine
Anhebung der Einkommen um 10 5 Prozent. Die Arbeitgeber dämpften wegen der angespannten
Haushaltslage die Erwartungen. Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung
für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Kernelemente sind eine
Inflationsausgleichszahlung und eine schrittweise Lohnsteigerung bis Ende 2024. Die Neuauflage
des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
(TVöD) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte
schnell in die Materie einarbeiten und für neue Herausforderungen wappnen. Im Mittelpunkt der
Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die
Vorschriften des Besonderen Teils sind nur berücksichtigt soweit sie für die öffentliche
Verwaltung von Bedeutung sind. Die Texte der Überleitungstarifverträge für Bund und Gemeinden
sind abgedruckt. Der Basiskommentar zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist
Bestandteil der Online-Module »Personalratswissen online« Die Autoren: Axel Görg Dr. jur.
Rechtsanwalt und Notar a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin seit vielen Jahren
schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig. Martin Guth
Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt Oder.