Komplex aber hilfreich! Das neue Gesetz schützt Whistleblower vor RepressalienVorteile auf
einen Blick: Bietet schnelle Orientierung Sorgt für Klarheit in schwierigen Fällen Erklärt das
Zusammenspiel von Hinweisgeberschutz und Datenschutz Zeigt die Mitbestimmungsrechte vonDarum
geht es:Das neue Hinweisgeberschutzgesetz schützt Personen die im beruflichen Kontext auf
illegale Missstände hinweisen. Es geht vor allem um Verstöße gegen Strafvorschriften oder
bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten. Darunter fallen auch Verstöße gegen Arbeits- und
Gesundheitsschutzregeln. Hinweisgeber müssen vor Repressalien durch den Arbeitgeber oder Dritte
geschützt werden. Einschüchterung Mobbing Abmahnung Kündigung - jegliche Druckmittel oder
Sanktionen in Folge eines Hinweises sind verboten und können zu erheblichen
Schadenersatzforderungen führen.Die Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben und Dienststellen
ist komplex. Das Verhältnis zwischen Hinweisgeberschutz und Datenschutz spielt eine zentrale
Rolle. Betriebsräte und Personalräte haben umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihnen gibt der
Kommentar schnelle Orientierung und praktische Hinweise. Aber auch für deren Berater für
Personalverantwortliche Rechtsanwälte und Richter bietet er mit übersichtlicher Darstellung
einen guten Einstieg in das Thema.Der Autor:Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und
Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences a.D.
wissenschaftlicher Leiter der Beratungsfirma d+a consulting GbR in Wiesbaden und
wissenschaftlicher Berater der Kanzlei Steiner Mittländer Fischer Frankfurt Main