Kurierverbot - Das große Missverständnis Der Apotheker darf nicht behandeln bzw. kurieren wie
es im Berufsrecht-Jargon so schön heißt. Die Heilkunde muss ärztliches Hoheitsgebiet bleiben.
Damit darf der Apotheker auch kein Behandler im Sinn des Behandlungsvertrags sein. Doch meinen
Heilkunde und Behandlung dasselbe und passt diese rein rechtsdogmatische Auffassung noch zum
modernen apothekerlichen Wirken? Um diese Fragen zu beantworten nimmt der Autor den Leser mit
auf eine Reise von den Anfängen des Apothekerberufs bis in die Neuzeit und zeichnet auf diese
Weise die Entstehungsgeschichte des Kurierverbotes nach. Damit entlarvt er ein großes
Missverständnis. Mit einer Tätigkeitsanalyse des heutigen Offizin-Apothekers belegt der Autor
dass auch im Kerngebiet der pharmazeutischen Tätigkeit Behandlungsverträge zwischen
Pharmazeuten und Patienten entstehen. Dieses Buch eröffnet der Rechtsprechung eine neue
Perspektive in der Apothekerhaftung. Der Autor rüttelt an den Grundfesten der
Arzneimittelversorgung indem er den Apotheker mit eigenen Zuständigkeiten und Kompetenzen als
gleichberechtigten Behandler neben den Arzt stellt. Richtig verstanden öffnet dies auch
(berufs-)politischen Raum für die weitere Entfaltung des heilberuflichen Potenzials in Zeiten
der drohenden medizinischen Unterversorgung.