Alles neu ab 1.1.2023. Das "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" tritt
am 1.1.2023 in Kraft. Vieles wird neu ausgerichtet und umstrukturiert es bleibt "kein Stein
auf dem anderen". Die Reform bedeutet insbesondere: . Mündel im Zentrum des
Vormundschaftsrechts . Stärkung der ehrenamtlichen Vormünder . Bessere Beteiligung von
Pflegeeltern durch "Pflegeperson als Pfleger" . Stärkere Mitwirkung des Jugendamts bei der
Auswahl von Vormündern Pflegern . Neue Vergütungsvorschriften (VBVG). Das neue FamRZ-Buch ist
der ideale Reform-Begleiter für Richter Rechtspfleger Anwälte Vormünder Verfahrenspfleger
und -beistände Jugendämter sowie weitere professionelle Akteure. Alles auf aktuellem Stand
so ist das Änderungsgesetz v. 24.6.2022 (BGBl. I S.959) schon berücksichtigt. Systematisch und
umfassend samt Verfahren und Rechtsmitteln einschl. Übersichten und Praxistipps. Ein
umfangreicher Anhang mit Formulierungsmustern und den relevanten neuen Vorschriften rundet das
Werk ab. Der Autor bietet aufgrund seiner langjährigen richterlichen und literarischen
Erfahrung mit dieser Materie eine Gewähr für eine fundierte praxisgerechte Darstellung.