Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche hat aufgrund der DS-GVO und des novellierten BDSG
durch das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG KDG-Durchführungsverordnung) und verschiedene
weitere Normen eine vollkommene Neuregelung erfahren. Mit dem neuen Handkommentar Kirchliches
Datenschutzrecht liegt erstmals eine Gesamtdarstellung der Spezifika und Sonderregelungen des
Datenschutzrechts der katholischen Kirche vor. Schwerpunkte der Kommentierungen liegen auf den
Abweichungen des kirchlichen Datenschutzrechts gegenüber der DS-GVO bzw. dem BDSG. Der Nutzer
erkennt auf den ersten Blick welche Regelungen auch im kirchlichen Bereich gelten wie die
kirchlichen Eigenregelungen zu interpretieren sind und welche kirchlichen Institutionen mit
Datenschutzaufgaben betraut sind.