Am 22. April 2021 hat der Bundestag das KJSG verabschiedet und der Bundesrat hat am 7. Mai 2021
zugestimmt. Damit wurde der langjährige Reformprozess des Kinder- und Jugendhilferechts
abgeschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen
zu stärken die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Themen wie Ombudstellen
Beteiligung Kinderschutz und die Situation von Care Leavern sind nun gesetzlich besser
geregelt. Der Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ist bereitet. Das Gesetz tritt ab
sofort in Kraft lediglich der Erhebungsbeginn ist wie bei den anderen Kinder- und
Jugendhilfestatistiken auf den 1. Januar nächsten Jahres festgelegt. Die Gesetzesteile in der
die Inklusion behandelt wird treten später zwischen 2024 bis 2028 in Kraft. Wie bereits die
anderen Titel der erfolgreichen Reihe bietet auch dieser Band zur umfassenden Reform des
Kinder- und Jugendhilferechts eine Arbeitshilfe die es leicht macht sich schnell einen
qualifizierten umfassenden Überblick über die Neuerungen zu verschaffen: In dem vorliegenden
Band sind alle Änderungen des SGB VIII ab Mai 2021 farblich hervorgehoben. Soweit die
Änderungen erst später in Kraft treten sind sie besonders gekennzeichnet. Diese
Darstellungsweise sowie der vorangestellte Überblick über die wesentlichen Neuerungen sind
besonders hilfreich für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe
und alle die mit dem SGB VIII täglich zu tun haben die sich nun schnell mit den Neuerungen
durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vertraut machen und den Übergang vom alten ins neue
Recht erfolgreich gestalten wollen. Stellungnahmen der beteiligten Verbände bieten zusätzliche
Hintergrundinformationen für das Verständnis der neuen Regelungen.