Dieser dritte Leitfaden zur Trilogie Grund- und Menschenrechte befasst sich mit dem Kindes- und
Erwachsenenschutzrecht. Sozialarbeitende sind als Mitglieder einer Behörde die Massnahmen
anordnet oder als Zuständige für deren Vollzug mit dafür verantwortlich dass die Grund- und
Menschenrechte der Betroffenen gewahrt werden. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bewegt
sich an der Schnittstelle zwischen öffentlichem und privatem Recht. Es ist im Zivilgesetzbuch
geregelt enthält jedoch eine Vielzahl von Normen öffentlich-rechtlicher Natur die eine
Einschränkung der Rechte schutzbedürftiger Menschen ermöglichen oder erfordern. Der Staat hat
die Pflicht den Schutz von Kindern oder Erwachsenen die nicht in der Lage sind ihre Rechte
selber wahrzunehmen sicherzustellen. Gleichzeitig hat er die Aufgabe ihnen weitestgehende
Autonomie zu gewähren. Anhand von konkreten Fallbeispielen und Spannungsfeldern werden
grundrechtskonforme Lösungsansätze aufgezeigt und so kann eine Brücke zur Praxis geschlagen
werden. Fachpersonen und Behörden sollen dadurch unterstützt werden in schwierigen
Entscheidungssituationen grundrechtskonform zu handeln.