Mit dem Ende des Kalten Krieges ist das in der Charta der Vereinten Nationen angelegte System
der kollektiven Sicherheit unerwartet ins Zentrum der Entwürfe einer Neuen Weltordnung gerückt.
In vorher kaum vorstellbarer Weise hat der Sicherheitsrat seit 1990 Gebrauch von den ihm
übertragenen Befugnissen bis hin zur Autorisierung militärischer Interventionen in
Mitgliedstaaten gemacht. Diese Eingriffe waren ganz überwiegend durch humanitäre Katastrophen
innerhalb einzelner Staaten ohne unmittelbare Auswirkungen auf den internationalen Frieden
motiviert. Dennoch wurde vom Sicherheitsrat jeweils eine Bedrohung des Weltfriedens
festgestellt die nach der Charta die Mindestvoraussetzung für Zwangsmaßnahmen ist.Die Arbeit
leuchtet auf der Grundlage intensiver Fallstudien das Spannungsverhältnis zwischen veränderten
politischen Rahmenbedingungen einerseits und den zumindest dem Wortlaut nach gleichgebliebenen
völkerrechtlichen Voraussetzungen eines militärischen Eingreifens aus. Der Verfasser kommt zu
dem Schluß daß die Praxis der Ermächtigung zu humanitären Interventionen eine Fortentwicklung
des Völkerrechts darstellt. Er leitet hieraus die Forderung einer Stärkung rechtlicher
Kontrollmechanismen im System der Vereinten Nationen ab.