Der Lagebericht ist neben dem Abschluss ein zentrales Instrument der Rechnungslegung. Seine
Inhalte werden im HGB nur grob umrissen und daher durch den Deutschen Rechnungslegungs Standard
Nr. 20 (DRS 20) konkretisiert. Verschiedene Gesetzesänderungen haben die Berichtspflichten in
den letzten Jahren umfassend erweitert und zu einer dynamischen Fortentwicklung der
Lageberichterstattung geführt. Ein aktuelles Beispiel ist der EU-Kommissionsentwurf zur
Neuausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 21. April 2021. Diese Neuauflage
berücksichtigt die vielfältigen neuen Entwicklungen z.B. durch die Vorschriften zur
nichtfinanziellen Berichterstattung nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz die Vorgaben um
Angaben zur Diversitätsberichterstattung die Einführung eines Entgeltbericht als Anlage zum
Lagebericht für bestimmte Unternehmen Insgesamt enthält das Werk zahlreiche Orientierungshilfen
und Beispiele zur Gestaltung von Lageberichten. Dabei werden die unterschiedlichen
Anforderungen an die Lageberichte kapitalmarkt- und nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen
berücksichtigt. Aktuelle Bezugnahmen auf Besonderheiten der Lageberichterstattung im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie runden das Werk ab. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr.
Andreas Barckow Vorsitzender des IASB.