In Deutschland gibt es etwa 500.000 Personengesellschaften wobei die GmbH & Co. KG besonders
im Mittelstand beliebt ist. Personengesellschaften können in Kombination mit weiteren Personen-
oder Kapitalgesellschaften so flexibel ausgestaltet werden dass unterschiedliche
Eigentumsverhältnisse an einzelnen Gesellschaften abgebildet werden können. Auch kann je nach
Ausgestaltung die Haftung einzelner Gesellschafter begrenzt werden. Steuerlich können Verluste
nur bis zur Höhe der Einlage oder Außenhaftung geltend gemacht werden. Die rechtlichen
Regelungen insbesondere zur Verlustnutzung in Konzernen und bei Umstrukturierungen sind
komplex und unterliegen ständiger Rechtsprechungsänderung. Die Autoren erläutern die
gesetzlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere die
Verlustausgleichsbeschränkungen nach §§ 15a 15b EStG und den Verlustabzug nach § 10a GewStG.
Sie geben zudem Hinweise zur steueroptimalen Verlustnutzung und behandeln das Optionsmodell
nach KöMoG.