Die Lex Baioariorum aus dem frühen Mittelalter ist die erste und für Jahrhunderte einzige
umfassende Aufzeichnung des bayerischen Rechts. Sie ist der älteste in Bayern verfasste Text
der bis heute erhalten ist und wegen der in ihr enthaltenen volkssprachigen Wörter zugleich
das älteste Zeugnis für die bairische Sprache. Diese für die Erforschung der bayerischen
Geschichte herausragende Quelle wird hier lateinisch nach einer der ältesten Handschriften
vorgelegt verbunden mit einer Übersetzung in modernes verständliches Deutsch und
ausführlichen Erläuterungen. Damit wird das Werk erstmals auch für Nicht-Fachleute erschlossen
und zugänglich gemacht.