Mit dem Inkrafttreten des Verfassungsgerichtshofgesetzes am 18. März 1952 wurde ein zentrales
Verfassungsorgan des Landes Nordrhein-Westfalen geschaffen. Über Jahrzehnte hinweg blieb das
Gesetz nahezu unverändert - bis grundlegende Reformen in den Jahren 2016 und 2019 den
Gerichtshof in eine neue Phase führten: Die institutionelle Trennung vom Oberverwaltungsgericht
und die Einführung der Individualverfassungsbeschwerde machten aus dem Verfassungsgerichtshof
nicht nur einen sichtbaren Akteur der Landesverfassung sondern auch ein "Bürgergericht" von
wachsender praktischer Bedeutung. Erstmals liegt nun eine vollständige Kommentierung des
Verfassungsgerichtshofgesetzes vor - verfasst von einem Kreis erfahrener Autorinnen und Autoren
mit unmittelbarem Bezug zur Praxis des Gerichts. Sie bietet nicht nur eine präzise Auslegung
der gesetzlichen Bestimmungen sondern auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetz
und der Rechtsprechung des Gerichts zu diesem die sich über Jahrzehnte entwickelt hat.