Ein Jahrhundert vor dem Dekret des Magisters Gratian und Jahrzehnte vor dem Aufkommen der
Frühscholastik beweist die Kirchenrechtssammlung des Bischofs Burchard von Worms (1000-1025)
dass bereits zu Beginn des 11. Jahrhunderts ein differenzierter und reflektierter Umgang mit
der kirchenrechtlichen Tradition möglich war. Der vorliegende Band eruiert und analysiert die
spezifischen Methoden derer sich Burchard speziell bei der Kompilation des Bußfrageteils im
19. Buch seiner Sammlung bediente: Dieser Teil des Dekrets verbindet Tradition und Innovation
des kirchlichen Rechts im Hinblick auf das Instrument der Buße. Mit dem Dekret und im
Besonderen mit seinem Frageteil versuchte Burchard das tradierte kirchliche Recht anwendbar zu
machen.