Das Geldwäschegesetz (GwG) ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine
risikoorientierte Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement. Umgekehrt kann eine
Missachtung zu Sanktionen der Aufsichtsbehörden und Reputationsverlust führen.
Geldwäscheprävention betrifft neben dem Finanzsektor viele andere Branchen. Diverse
Schnittstellen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weisen im
Tagesgeschäft die Regelungen zu Finanzsanktionen und Embargos auf.Vorgaben zur Bekämpfung von
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht nur im Geldwäschegesetz normiert sondern
werden durch zahlreiche Gesetze Verordnungen und Verwaltungsvorschriften flankiert. Neben dem
Straftatbestand des 261 StGB finden sich auch Vorgaben insbesondere in Abgabenordnung (AO)
Kreditwesengesetz (KWG) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
(ZAG). Zudem gilt für bestimmte Verpflichtete die Geldtransferverordnung.Die Autoren
kommentieren praxisorientiert für tangierte Branchen die gesetzlichen und regulatorischen
Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im deutschen Recht.
Ergänzend werden wesentliche Grundlagen für den Umgang mit Finanzsanktionen in einem
abschließenden Exkurs dargestellt. Die Kommentierung richtet sich in erster Linie an Personen
die täglich mit der Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben beschäftigt sind.