Hinter dem Schlagwort "Artificial Intelligence" (AI) verbirgt sich ein bunter Strauß an
Technologien Systemen und Geschäftsmodellen. Und trotz der Omnipräsenz des Begriffs fehlt es
bereits an einer eindeutigen interdisziplinären Definition dessen was "Intelligenz" bedeuten
soll. Gerade in den letzten Monaten gab es Durchbrüche bei Anwendungen die auf Machine
Learning (ML) basieren insbesondere bei der Verarbeitung und Erkennung natürlicher Sprache
(Natural Language Processing NLP) und beim Einsatz von vortrainierten generativen
Transformer-Modellen die aus einer Zeicheneingabe völlig neue Werke in einem anderen Format
entstehen lassen (Übersetzungen Text zu Bild etc.). Darüber hinaus wächst der Markt für
automatisierte Entscheidungssysteme die Elemente "künstlicher Intelligenz" implementieren
(oder dies vorgeben) massiv und durchdringt alle Bereiche des privaten und öffentlichen Lebens
von der Analyse von Emotionen über dynamische Preisbildung bis hin zu Fahrassistenzsystemen.
"Künstliche Intelligenz" ist noch kein Terminus Technicus. Der EU AI Act unternimmt jedoch
erstmals den Versuch diese Technologien rechtlich zu definieren und umfasst dabei auch seit
Jahrzehnten am Markt verfügbare wenig aufregende mathematische Verfahren und Technologien.
Der Unionsgesetzgeber hat mit dem AI Act ein weltweit einmaliges Frühwerk der umfassenden
Regulierung spezifischer Technologien geschaffen das den dynamischen technischen Entwicklungen
rund um AI Leitplanken setzt und dabei erhebliche rechtliche Verantwortlichkeiten begründet
klarstellt oder vertieft. Die Einteilung von AI-Systemen in unterschiedliche Risikokategorien
neuartige Konformitätsbewertungen und Prüfstandards Verpflichtungen zu Datenqualität
Erklärbarkeit und Diskriminierungsfreiheit Accountability neue Haftungsregelungen sowie die
Möglichkeit von Sandbox-Verfahren zur Förderung von Innovationen stellen Anbieter*innen und
Nutzer*innen von AI-Systemen vor erhebliche Herausforderungen. Der Titel in Kürze: - Was ist
"künstliche Intelligenz" im Sinne des Gesetzes? - Welche Regeln gelten für das Inverkehrbringen
die Inbetriebnahme und die Verwendung von AI Systemen - Wie werden marktverfügbare Anwendungen
für Unternehmen und Behörden in die gesetzlichen Risikoklassen eingeordnet? - Welche
materiellen Anforderungen stellt das Gesetz innerhalb der einzelnen Risikoklassen? - An welchen
Stellen greift die Verordnung mit anderen Rechtsakten ineinander insbesondere DA DGA und
DSGVO? - Welche Haftungsrisiken treffen die einzelnen Marktteilnehmer und Nutzer?