Das Hinweisgeberschutzgesetz begründet für eine Vielzahl von Unternehmen neben umfangreichen
Pflichten zur Einrichtung von Hinweisgebersystemen auch konkrete Vorgaben wie eingehende
Meldungen zu behandeln sind. Über den ordnungsgemäßen Betrieb geeigneter Meldekanäle hinaus
müssen Unternehmen gesetzliche Vorgaben u. a. bei der Prüfung eingehender Meldungen der
Einrichtung und Ausgestaltung einer Meldestelle (inkl. Gewährleistung einer hinreichenden
personellen Ausstattung) sowie dem Ergreifen angemessener Folgemaßnahmen beachten. Eine
besondere Herausforderung für Unternehmen stellen dabei sowohl die vorgesehene enge Zeitschiene
als auch vielfältige Wechselwirkungen mit thematisch flankierenden Rechtsgebieten (z. B.
Datenschutz betriebliche Mitbestimmung Kündigungsschutzrecht) sowie weiteren Gesetzen (u. a.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) dar. Bei Verstößen gegen die Pflichten aus dem
Hinweisgeberschutzgesetz drohen zudem teils erhebliche Bußgelder. Daneben lässt das Gesetz eine
Vielzahl von praktischen Fragen offen z. B. wie genau mit anonymen Meldungen umzugehen ist
bei welchen Verhaltensweisen es sich um Repressalien handelt und wie Hinweisgeberschutz im
Konzern umzusetzen ist. Der Praxisleitfaden bietet eine erste Orientierung zum
Hinweisgeberschutzgesetz. Dem Anwender werden praxisnahe und gesetzeskonforme Handreichungen
zur erstmaligen Einrichtung einer Meldestelle bzw. zur Anpassung bereits vorhandener
Hinweisgebersysteme geboten. Praktische Tipps zur Umsetzung eines Verfahrens nach dem Eingang
von Meldungen sowie zum Ergreifen von Folgemaßnahmen runden das Werk ab.