Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verlangt von den in seinen Anwendungsbereich fallenden
Unternehmen festzulegen wer für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist. Die
Geschäftsleitung erfüllt diese Pflicht durch die Benennung von einem oder mehreren
Menschenrechtsbeauftragten. Weiterhin hat die Geschäftsleitung sich regelmäßig mindestens
einmal im Jahr über die Arbeit des oder der Menschenrechtsbeauftragten zu informieren. Mit
dieser knappen Beschreibung ist ein weites Aufgabenfeld der Überwachung des Managements
menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken in der Lieferkette des Unternehmens eröffnet.
Das Buch vermittelt die notwendigen Grundlagen zur Ausgestaltung und Erfüllung dieser Aufgabe.
Es enthält konkrete Handlungsempfehlungen wie der Menschenrechtsbeauftragte die Angemessenheit
und Wirksamkeit der Erfüllung der Sorgfaltspflichten überwacht. Dazu zählt insbesondere wie
man effektiv die Einrichtung eines Risikomanagements die Durchführung der Risikoanalyse
Präventions- und Abhilfemaßnahmen das Beschwerdesystems sowie die Dokumentation und
Berichterstattung überprüft. Des Weiteren finden sich im Buch Vorschläge zur "Einbettung" des
Menschenrechtsbeauftragten im Unternehmen seine Stellung gegenüber anderen Beauftragten und
Funktion und zur Ausstattung seiner Funktion. Auch nimmt das Werk ausführlich Stellung zur
Qualifikation des Menschenrechtsbeauftragten (gemäß BAFA). Das Werk nimmt bereits Bezug auf
die Übereinkunft der Mitgliedstaaten der EU zur Corporate Sustainability Due Diligence
Directive (CS3D) vom 15. März 2024.