Die EU-Entwaldungsverordnung (kurz: EUDR) stellt einen Teil des EU-Green-Deals dar der durch
die EU als Teilelement zur Zielerreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) der UN
erlassen wurde. Konkretes Ziel der EUDR ist es die weltweite Entwaldung zu reduzieren und
damit negativen Effekten entgegenzuwirken die die Umwandlung von Waldflächen in
landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit sich bringen. Schützenwert sind dabei insbesondere die
Fähigkeit von Wäldern den Gehalt an Treibhausgasen in der Atmosphäre zu reduzieren sowie die
Erhaltung der Biodiversität durch intakte Waldgebiete. Damit einher geht der Schutz von Rechten
indigener Völker und der Menschenrechte im Allgemeinen. Um diese Ziele zu erreichen wird das
Inverkehrbringen die Bereitstellung auf dem Markt und der Export bestimmter Rohstoffe und
Produkte in bzw. aus der EU reguliert. Betroffen sind Holz Rinder Kakao Kaffee Ölpalme
Kautschuk und Soja und hieraus erschaffene Erzeugnisse. Ein vollständiges Verbot gilt zukünftig
für nicht entwaldungsfreie Produkte was Unternehmen ab dem 30.12.2024 nachgewiesen werden
muss. Hierfür sind Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferketten-Compliance zu implementieren
und anzuwenden. Die Einhaltung der Regelungen muss durch Einreichung einer Sorgfaltserklärung
bestätigt werden. Im Falle von Verstößen haben Unternehmen mit verschiedenen Arten von
Sanktionen zu rechnen die neben finanziellen Auswirkungen auch die Reputation des Unternehmens
beeinträchtigen können. Hierauf geht vorliegendes Werk ein und soll damit eine erste
ausführlichere Einordnung der An- und Herausforderungen der EUDR an Unternehmen ermöglichen.