Zum WerkDieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der
Praxis gleichmäßig breite Akzeptanz bei Arbeitgebern Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten.
Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz
beschäftigen.Vorteile auf einen Blick schneller Zugriff durch präzisen praxisbezogenen Stil
ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle Erläuterungen aus erster Hand: Das Autorenteam hat das
Betriebsverfassungsrecht in Gesetzgebung und Rechtsprechung maßgeblich mitgestaltet auch online
verfügbar (Modul Betriebsrat Plus) Zur NeuauflageDie Neuauflage beinhaltet im Zusammenhang mit
den Betriebsratswahlen die geänderte Wahlordnung die Anhebung der Schwellenwerte für das
vereinfachte Wahlverfahren die Streichung bzw. Absenkung des Erfordernisses für
Stützunterschriften die Einschränkung des Anfechtungsrechts wegen Fehlern in der Wählerliste
die Ausweitung und Verbesserung des Kündigungsschutzes im Wahlkontext Zusammen mit dem
Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom 14. Juni 2021 wurden insbesondere folgende Neuerungen
berücksichtigt: neuer Mitbestimmungstatbestand zur mobilen Arbeit ( 87 Nr. 14 BetrVG) Einsatz
von Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit Betriebsratsrechten (zB
Sachverständigen-Hinzuziehung) Aufgabenerweiterung der Einigungsstelle als Vermittlungsgremium
in Fragen der betrieblichen Bildung Neuregelungen zu Betriebsratssitzungen per Video- und
Telefonkonferenz Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
(StaRUG) und die daraus erwachsenden Aufgaben für den Wirtschaftsausschuss neuer
Katalogtatbestand aus dem Lieferkettengesetz (wirtschaftliche Angelegenheiten) Grundsatzurteil
des BAG zur Auslegung des 611a BGB (Crowdworker als Arbeitnehmer) betriebsverfassungsrechtliche
Auswirkungen der GSA Fleisch Abschluss eines Sozialplans durch beiderseitige elektronische
Signatur desselben Dokuments auch in elektronischer Form Fragen des Datenschutzes die
praktischen Auswirkungen der Covid-19 Gesetzgebung auf die BR-Arbeit wie zB virtuelle
BR-Sitzung Einigungsstellensitzung Betriebsversammlung ZielgruppeFür Betriebsratsgremien
Gewerkschaften Arbeitgeberseite und deren Verbände Personalverantwortliche Arbeitsgerichte
Anwaltschaft sowie die gesamte arbeitsrechtliche Praxis und Wissenschaft.