Am 28.2.2021 ist das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) in Kraft getreten.
Grundlegende Voraussetzung dafür war die Föderalismusreform I mit der das Versammlungsrecht
aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes entlassen und den Ländern übertragen
wurde.Mit dem vorliegenden Kommentar geben die Autoren eine praxisgerechte und zugleich
wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zur Anwendung des neuen Grundrechtsgewährleistungs-
und Gefahrenabwehrgesetzes. Dabei geht es ihnen insbesondere um eine verfassungskonforme
Auslegung der Vorschriften unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit
für den demokratischen Rechtsstaat.