Die Besteuerung der Investmentfonds bzw. deren Anleger unterliegt dem Investmentsteuergesetz
und den diesem zugrunde liegenden einkommen- und körperschaftsteuerlichen Bestimmungen. Der
wachsenden nationalen und internationalen Bedeutung des Investmentsparens entsprechend ist es
das Ziel dieses Handkommentars die oftmals komplexen steuerlichen Normen konzentriert und
verständlich darzustellen und zugleich durch hohe Aktualität den sich ständig verändernden
gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Da die Änderungen des
Investmentsteuergesetzes aufgrund des Investmentsteuerreformgesetzes ab dem 1.1.2018 de facto
ein komplett neues Investmentsteuergesetz darstellen haben sich die Autoren entschieden das
Investmentsteuergesetz in seiner Fassung ab dem 1.1.2018 als eigenständiges Gesetz zusätzlich
zum Investmentsteuergesetz in seiner Fassung bis zum 31.12.2017 zu kommentieren. Der
vorliegende Handkommentar kommentiert somit zwei Gesetze nämlich InvStG alt bis zum 31.12.2017
und InvStG neu ab 1.1.2018.