Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und
jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen
sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und
vermeidet Geldbußen.Allgemeine Vorschriften Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl.
Verweis auf 61b ArbGG) Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB Auszug) Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG) Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Unfallverhütungsvorschrift
(DGUV 1) Spezifische Vorschriften Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Sonderregelungen zu Coronaschutzmaßnahmen und Energieeinsparung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung
Alle Fakten zur Aushangpflicht Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen
zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen wenn die Vorschriften der
Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden? >> Antworten zu diesen und weiteren Fragen
beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.