Das neue Recht verständlich erklärt Am 7. Juni 2019 hat der Bundestag das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat zum Ziel die Attraktivität des
Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte zu erhöhen. Dies soll sowohl durch die
Neuregelung der Erwerbsmigration in Kombination mit Verfahrenserleichterungen als auch durch
eine qualitativ ausgerichteten Erweiterung der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten erreicht
werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält umfangreiche Änderungen für das
Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und die
Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Damit wird der Rahmen für eine gesteuerte Zuwanderung von
qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen. Das Fachbuch beschreibt die
wesentlichen Neuerungen und erklärt die Rechtsänderungen für einen Zugang zur Erwerbstätigkeit
im Bundesgebiet sowie für Berufsausbildung und Studium. Es gibt zudem einen umfassenden
Einblick in die Neureglungen im Bereich der Erwerbsmigration. Neben einem Überblick über die
neuen Begriffsbestimmungen (z. B. Begriff Fachkraft) wird die neue Systematik einer Erlaubnis
mit Verbotsvorbehalt erklärt die einen Paradigmenwechsel im Aufenthaltsrecht darstellt.