Alt und neu schnell nachschlagen - umfassend und präzise informiert Seit 1. Januar 2018 ist die
2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie ändert im neuen SGB IX
insbesondere den Teil 1 und damit das für alle Rehabilitationsträger geltende Teilhabe- und
Verfahrensrecht in wichtigen Punkten: Neuer Begriff der Behinderung Ausweitung der
Leistungsgruppen Einführung neuer Beratungsstrukturen Verschärfung der Verbindlichkeit bei der
Zuständigkeit Einführung eines einheitlichen Instruments zur Bedarfserkennung und
Bedarfsermittlung Einführung eines neuen Teilhabeplanverfahrens zur Koordinierung der
Leistungen Träger der Eingliederungshilfe müssen zudem die neuen Vorgaben zum
Gesamtplanverfahren sowie zu den Vertragsverhandlungen berücksichtigen. Jeder Beteiligte muss
sich daher sofort mit den Neuerungen vertraut machen um den Übergang vom alten in das neue
Recht optimal zu bewältigen. Die WALHALLA Arbeitshilfe Bundesteilhabegesetz Reformstufe 2: Das
neue SGB IX macht es leicht sich schnell und fundiert in die neuen Regelungen des SGB IX
einzuarbeiten: Die absatzgenaue Gegenüberstellung der Vorschriften von Teil 1 den am
01.01.2018 in Kraft getretenen Paragrafen von Teil 2 (zuständige Eingliederungshilfeträger
Vertragsrecht) sowie die Darstellung der Regelungen zum Gesamtplanverfahren geben einen
Sofort-Überblick über den alten und neuen Wortlaut Die optische Hervorhebung der Änderungen
zeigt: Was gilt ab 2018? Wo werden bestehende Regelungen übernommen? Wie ist die Beziehung
zwischen altem und neuem Recht? Die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen erläutert die
Modifikationen führt Definitionen aus und gibt Hinweise zur Umsetzung des neuen Rechts
Übersichten und redaktionelle Anmerkungen ermöglichen eine vertiefte Einarbeitung in die
Materie Weitere Infos zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf www.
fokus-sozialmanagement.de