Gut gerüstet: Der Kommentar zum Soldatengesetz Die vierte neu bearbeitete Auflage des
bewährten Kommentars gibt kompetente Antworten auf alle das Soldatengesetz betreffenden dienst-
und statusrechtlichen Fragen des Truppenalltags. Durch die Einarbeitung sämtlicher
Gesetzgebungsverfahren mit Bezug zum Soldatengesetz seit dem Erscheinen der Vorauflage befindet
sich der Kommentar auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Mit einbezogen wurden vor allem
das neue Personalaktenrecht die neu eingeführten soldatischen Rechte als Patient die neue
Dienstleistungsart für Reservistendienst Leistende. Neben Erläuterungen zu den Rechten und
Pflichten der Soldaten wird dem militärischen Statusrecht in besonderem Maße Rechnung getragen.
Querverbindungen zu angrenzenden Rechtsgebieten (insbesondere dem Beamtenrecht) werden deutlich
gemacht. Jede Norm wird von ihrer Entstehung bis zur gegenwärtig geltenden Fassung mit
sämtlichen Änderungen in allen Tatbestandsmerkmalen detailliert und praxisgerecht erläutert.
Rechtsprechung und Literatur sind in zahlreichen weiterführenden Fundstellennachweisen
ausgewertet. Die wissenschaftlich fundierte Kommentierung orientiert sich an den praktischen
Bedürfnissen im Truppenalltag und bietet Hilfestellungen zur Lösung konkreter
soldatenrechtlicher Fragen im täglichen Dienstbetrieb. Die umfangreiche Berücksichtigung der
Rechtsprechung eine intensive Auswertung der einschlägigen Literatur und zahlreiche
Bewertungen hinsichtlich der Umsetzung soldatengesetzlicher Vorgaben im Alltag der Bundeswehr
machen das Werk unerlässlich für die Praxis. Unentbehrlich für: militärische
Disziplinarvorgesetzte aller Ebenen militärisches Personal bearbeitende Dienststellen
Rechtsberater und Rechtslehrer der Bundeswehr Truppendienstgerichte und Verwaltungsgerichte
Rechtsanwälte und andere Personen und Institutionen die mit Fragen des soldatengesetzlichen
Dienstrechts befasst sind. Die Autoren sind durch ihre langjährige Befassung mit Problemen des
Soldatenrechts (u.a. in den zuständigen Grundsatzreferaten des Bundesministeriums der
Verteidigung sowie als Hochschullehrer im Fach Wehrrecht) mit der Materie bestens vertraut und
bieten eine Kommentierung aus erster Hand. Sie haben durch zahlreiche Veröffentlichungen ihre
detaillierten Kenntnisse des Wehrrechts unter Beweis gestellt.