Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im
materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und
heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen.Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz Erziehen
statt strafen bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale
Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen
durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die
anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig.Das Werk von Zieger
Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es
ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet dient zugleich aber auch
dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von
gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und
zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren
Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts
engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018.Neu in der
7. Auflage:-Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das
Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs-Neuerungen des Gesetzes zur
effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur
Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren-erste Erfahrungen und
Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (61 ff. JGG)
und des Koppelungsarrestes (16a JGG)-neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes
zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung-aktuelle
Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das
Jugendstrafverfahren -Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge
Flüchtlinge-Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht insb. bei
der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld-Erfahrungen und Probleme mit den
unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.