Die Konzeption: Der Grundkurs Öffentliches Recht ist auf zwei Bände angelegt. Im ersten Band
werden die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt
der vorliegende zweite Band beschäftigt sich mit den Grundrechten. Dem Leser wird ein erster
Zugriff auf das Rechtsgebiet der Grundrechte verschafft und eine Grundlage für das weitere
Studium mitgegeben. Eine Überfrachtung mit Details und Rechtsprechungsinhalten wird bewusst
vermieden. Die Darstellungen beschränken sich auf die wesentlichen juristischen Fragen wie sie
von den Studierenden im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise
verlangt werden. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird möglichst verzichtet um das
Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Wichtige und schwierige
Grundrechtsprüfungen werden anhand von Beispielsfällen veranschaulicht bei deren Lösung auf
eine klare Strukturierung der Subsumtionsschritte geachtet wird. Der Grundkurs Öffentliches
Recht richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester die sich in das Staats- und
Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten. Zugleich kann er aufgrund
der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem prüfungsrelevanter Fragen aber auch
Examenskandidaten nahegelegt werden die ihr vorhandenes Wissen zügig auffrischen möchten.
Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht um eine gezielte
Vertiefung zu ermöglichen.