Der wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt wurde im Jahr 1994 durch eine wegweisende
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entdeckt und in dessen Folgerechtsprechung
kontinuierlich bestätigt und ergänzt. Diese Judikatur war allerdings von Anfang an starker
Kritik in der Literatur ausgesetzt die darin bisweilen Verfassungsrechtsschöpfung erblickt.
Die vorliegende Ausarbeitung setzt sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
wie auch mit der diesbezüglichen rechtswissenschaftlichen Rezeption intensiv auseinander dabei
entwickelt sie ein ordnendes Baukastenprinzip für die einschlägige Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts und leistet zugleich einen Beitrag für eine konsistente Dogmatik des
wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts. Der Verfasser zeigt auf dass der
wehrverfassungsrechtliche Parlamentsvorbehalt nicht verfassungsrechtsschöpfend erfunden wurde
sondern im Wege der Verfassungsauslegung und konkretisierung begründet werden kann. Hierzu
beleuchtet er die Grundlagen dieses verfassungsdogmatischen Instituts welches aus dem
Zustimmungsrecht als Prinzip dem Einsatzbegriff als Rechtsinstitut dem Plenarvorbehalt als
verfahrensrechtliche Konkretisierung des Zustimmungsrecht und der begleitenden Kontrolle als
Absicherung des Zustimmungsrechts besteht. Die Arbeit ist zugleich ein Beitrag zur Bestimmung
eines Verantwortungsbegriffs im Staatsorganisationsrecht und zeigt dessen Konnotationen mit den
Staatsstrukturprinzipien auf. Das so entwickelte Begriffsverständnis liefert hierbei nicht etwa
die Begründung des wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalts sondern lediglich eine
ordnende Orientierung für dessen Dogmatik. Bereits drei Jahre vor dem Erscheinen der
vorliegenden Ausarbeitung hat der Verfasser einen im C. F. Müller Verlag publizierten Kommentar
zum Parlamentsbeteiligungsgesetz vorgelegt. Durch das nun erschienene Werk wird für diese
Gesetzeskommentierung der verfassungsrechtsdogmatische Überbau nachgeliefert.