Strafverteidigung ist in der Regel Strafmaßverteidigung . Statistisch besehen stellt ein
Totalfreispruch den absoluten Ausnahmefall dar. Die Erfassung der Strafmaßfindung und der
Einstellungsvorschriften sowie die Sanktionenlehre sind für die Strafverteidigung daher in
jeder Phase des Strafverfahrens bedeutsame und zu beachtende Wirkungsfelder. Eine effektive
Verteidigung hat immer das optimal mögliche Ergebnis vor Augen und wird regelmäßig den
Tatverdacht in Frage stellen. In den dynamischen Verfahrenssituationen können sich die Ziele
aber auch ändern. Dann kann eine (Teil-)Verurteilung oder Opportunitätseinstellung in den Blick
zu nehmen sein um - im Fall der Fälle - die Weichen in Richtung eines für den Beschuldigten
angemessenen und verhältnismäßigen Verfahrensabschlusses zu stellen. Strafmaßverteidigung fängt
also nicht erst in der Hauptverhandlung an: Auch vertiefte Kenntnisse der Vorschriften über die
Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung zum Strafbefehlsverfahren zur Einziehung zu den
Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie zu den außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen (u.a.
Beamtenrecht Ausländerrecht Gewerberecht Registerrecht etc.) sind unabdingbar wenn es um
den gerechten und verhältnismäßigen strafrechtlichen Umgang mit den Beschuldigten geht.
Effektive Strafmaßverteidigung braucht daher zwei Komponenten: das Wissen um das materielle
Recht der Einstellungsvorschriften der Sanktionen und aller strafrechtlichen Rechtsfolgen
sowie die Kompetenz dieses Wissen strafprozessual bestmöglich umsetzen zu können. Bestehend
aus zwei Teilen vermittelt das auf die Praxis zugeschnittene Werk in Teil 1 daher zunächst
profunde Kenntnisse in der Strafmaßfindung zusammengetragen aus der Sicht zweier erfahrener
Justizpraktiker. Ebenso erfolgt ein vertiefter Einblick in die Grundlagen der Sanktionenlehre .
Auf diesem Fundament baut der 2. Teil auf. Der Verteidigung wird - chronologisch entlang der
Stadien und Abläufe des Strafverfahrens bis hinein in die Rechtsmittel - eine praxisgerechte
und strategisch wertvolle Handlungsanleitung für die Strafmaßverteidigung an die Hand gegeben
formuliert aus der Perspektive zweier Autoren aus der forensischen Verteidigungspraxis und aus
der Wissenschaft. Zahlreiche Querverweise innerhalb des Werks anschauliche Beispiele und
praktische Hinweise machen das Handbuch zu einem willkommenen Neuzugang in der Reihe "Praxis
der Strafverteidigung" und zu einem unverzichtbaren Begleiter im Alltag der Strafverteidigung.