Die Edition Ius Publicum Europaeum behandelt das Verfassungsrecht und das Verwaltungsrecht im
Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der
nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten
der Europäischen Union. Die Idee dieses Handbuchs ist es die unter dem Einfluss des
europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu
unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils
das nationale Recht. Vertreten sind die wichtigsten EU-Staaten darunter die Gründerstaaten
Deutschland Frankreich und Italien. Die einzelnen Landesberichte sind nach einheitlichen
Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen so dass die
Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Nachdem sich die
Bände I bis V mit dem Staats- und Verwaltungsrecht beschäftigt haben widmen sich IPE VI (und
VII) nun dem Verfassungsprozessrecht. Ziel ist es die Verfassungsgerichtsbarkeit im
europäischen Rechtsraum zu erschließen. Es werden historische politische und theoretische
Grundlagen und dogmatische Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit so dargestellt dass die
Diskussion um deren Rolle und weitere Entwicklung in diesem Rechtsraum nachhaltig befruchtet
wird.