Geschäftsgeheimnisgesetz und Hinweisgeberschutzgesetz die beiden zur Umsetzung von
EU-Richtlinien erlassenen Gesetze dienen dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren
Inhabern bzw. dem Schutz von hinweisgebenden Personen (Whistleblowern) vor Repressalien. Gerade
weil der nationale Gesetzgeber die europäischen Vorgaben nicht 1 zu 1 in deutsches Recht
übernommen sondern teils erweitert und zudem mit dem nationalen Privat- und Verwaltungsrecht
verknüpft hat müssen Unternehmen aber auch andere Organisationen jetzt rasch tätig werden.
Dies vor allem deshalb um sich vor Straf- und Bußgeldsanktionen die bei einer unvollständigen
oder fehlerhaften Umsetzung drohen zu schützen und um damit einhergehende Risiken aus der
irreversiblen Preisgabe von geheimen Informationen zu minimieren. Es ist nicht nur untersagt
redliche Hinweisgeber mit Nachteilen für ihr Verhalten zu belegen sondern es müssen für
Meldungen über Verstöße Meldekanäle eröffnet und Vorkehrungen hierzu getroffen werden. Für eine
angemessene Verringerung des Spannungsfeldes zwischen Geheimnis- und Hinweisgeberschutz muss
jede Organisation durch geeignete interne Maßnahmen sorgen. Insgesamt hat der Gesetzgeber mit
beiden Gesetzen für Unternehmen wie für andere Organisationen weitere administrative
Daueraufgaben geschaffen. Der Leitfaden will den rechtlichen Rahmen abstecken und Optionen
aufzeigen wie Anwender die Anforderungen erfüllen können. Die zahlreichen und vielfältigen
Details werden vertieft durch einen zeitgleich erscheinenden Kommentar beider Gesetze in einem
Band.