Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs
- strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung
des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch
immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des
allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion welche durch
die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016 3235) nochmals deutlich an
Brisanz gewonnen hat praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese
anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass um dessen Rechtsnatur und
Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog.
Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen.