Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum
1.7.2017 ist das strafrechtliche Abschöpfungsrecht völlig neu geregelt worden. Die als
"Totengräber des Verfalls" bezeichnete Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F. die bislang
einer Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand ist ersatzlos gestrichen
worden. Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. §§
73 ff. StGB zu entscheiden. Das Abschöpfungsrecht hat sich daher von einer bislang nur von
wenigen Praktikern beachteten Spezialmaterie zur "dritten Säule des Strafrechts" entwickelt
welche von Richtern Staatsanwälten und Strafverteidigern in der täglichen Praxis zu
beherrschen ist. Dieser Praxisleitfaden soll daher einen aktuellen und fundierten Einblick in
die Regelungsstruktur des Abschöpfungsrechts geben. Zugleich eignet er sich aber auch als
Nachschlagewerk für in der täglichen Praxis auftauchende Einzelfragen. Zahlreiche
Beispielsfälle vermitteln dem praktisch tätigen Juristen die Materie des Abschöpfungsrechts
besonders anschaulich. Die Neuauflage beinhaltet einige neue Themen (z.B. einen Teil zur
Einziehung bei Cum ex-Geschäften) und Rechtsprechung und Literatur sind wieder auf den
aktuellen Stand gebracht worden. Die Gesetzesänderung vom 1.7.2021 wurde berücksichtigt.