Seit dem 1. September 2009 findet auf den gesetzlichen Ausgleich von Betriebsrenten im Falle
der Ehescheidung das Versorgungsausgleichsgesetz Anwendung. Mittlerweile liegen auch die das
Gesetz steuerlich flankierenden Regelungen sowie wichtige Schreiben des BMF zum
Versorgungsausgleich vor. Zum 1.1.2018 sind das Gesetz zur Umsetzung der
EU-Mobilitätsrichtlinie und das Betriebsrentenstärkungsgesetz mit wichtigen Änderungen für den
Versorgungsausgleich in Kraft getretenDie Neuauflage bietet der Praxis für die Durchführung des
Versorgungsausgleichs in der betrieblichen Altersversorgung auf einen Griff -alle wichtigen
gesetzlichen Bestimmungen -Schreiben des BMF sowie die-Grenzbeträge und Obergrenzen für 2018.