Dieses Lehrbuch dient in erster Linie Ausbildungszwecken. Das Parlamentsrecht formt den
Rechtsrahmen für die Abgeordneten für die (Selbst-)Organisation und die Willensbildung im
Deutschen Bundestag. Sein Gegenstand sind demnach u.a.: - die Rechtsstellung der Abgeordneten
Fraktionen und Gruppen - die Selbstorganisation und die Organe des Parlaments - seine
Handlungsformen und - Funktionen wie Gesetzgebung Regierungskontrolle und Budgetrecht.
Parlamentsrechtliche Fragen gewinnen in der politischen Praxis und in Verfahren vor dem BVerfG
zunehmend an Bedeutung. Sie sind Bestandteil der staatsorganisationsrechtlichen Vorlesungen und
Arbeitsgemeinschaften im Pflichtfach zu Beginn des Jurastudiums. Darüber hinaus ist das
Parlamentsrecht in seiner Vertiefung Gegenstand verschiedener Schwerpunktbereiche zu Themen wie
„Rechtsetzung und Rechtspolitik" „Gesetzgebung" „Rechtsetzungsrecht" oder „Parlamentsrecht".
Fälle mit Lösungshinweisen Beispiele Grafiken sowie Aufbau- und Prüfungsschemata
veranschaulichen den Lernstoff. Im Zuge der Neuauflage wurden Rechtsänderungen und aktuelle
Rechtsprechung eingearbeitet. Der Bundestag hat seine Geschäftsordnung zum 1.1.2023 geändert
das Amt eines Bundespolizeibeauftragten geschaffen das LobbyRG novelliert und das
Abgeordnetengesetz im Zuge der „Maskenaffäre" in Teilen umgestaltet: Die Verhaltensregeln für
Mitglieder des Bundestags wurden aus der Geschäftsordnung in das Abgeordnetengesetz übernommen
und verschärft. Auch die Regeln für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen und die
Interessenverknüpfung im Ausschuss wurden präzisiert. Politische Konflikte spiegeln sich in den
jüngeren Entscheidungen des BVerfG das sich etwa zur Vizepräsidentenwahl und zur (Ab-)Wahl von
Ausschussvorsitzenden geäußert hat. Die Landesverfassungsgerichte waren ebenfalls mit
parlamentsrechtlichen Fragestellungen befasst. 2024 hat der ThürVerfGH den Alterspräsidenten
des 8. Thüringer Landtags wegen Verstößen gegen die Landesverfassung (und zugleich gegen die
Geschäftsordnung des Landtags) zu verfassungsgemäßem Verhalten verpflichtet.