Aus den Besprechungen zur Vorauflage Deutlich macht das HRI in überzeugender Weise dass das
ESUG in der Praxis nicht nur angekommen sondern auch angenommen worden ist und es nun darum
geht den weiteren Ausbau gemeinsam mit allen Beteiligtengruppen voranzutreiben. Hierzu leistet
die 2. Auflage des HRI einen überragenden Beitrag und gibt für jeden Praktiker sei er
Insolvenzverwalter oder Berater wichtige Anregungen und Hinweise zur professionellen Umsetzung
- denn nur mit der Professionalität auf allen Seiten lassen sich die Sanierungserfolge für
Unternehmen in der Krise unter dem Schutz des Insolvenzrechts realisieren. Prof. Dr. Hans
Haarmeyer in: ZInsO 3 2015 Schlicht unverzichtbar. RiAG Frank Frind in: InsbürO 4 2015