Der Autor analysiert und systematisiert die besonderen Pflichten des Gläubigerausschusses in
der vorläufigen und endgültigen Eigenverwaltung. Sie werden vor allem durch die mit dieser
Verfahrensform typischerweise verbundenen Missbrauchsgefahr geprägt. Dabei wird deutlich dass
allenfalls insolvenzrechtlich erfahrene Ausschussmitglieder geeignet sind eine am Zweck des
Insolvenzverfahrens orientierte Kontrolle der Eigenverwaltung sicherzustellen und ein
Gegengewicht zu dem von Sanierungsberatern gespannten Nominierungs- und Belohnungsnetzwerk zu
bilden.Das Werk schöpft aus langjähriger Verwaltererfahrung und behandelt praxisnah nicht nur
alle relevanten nachteilsindizierenden Umstände und entmystifiziert die Eigenverwaltung
sondern stellt zugleich die Aufgaben und Reaktionspflichten der Ausschussmitglieder eingehend
dar. In gleicher Weise werden die eigenverwaltungsrelevanten Aspekte der Haftung und die
Anforderungen an die Sachkunde der Ausschussmitglieder behandelt. Abschließend werden die
unerlässlichen Gesetzesänderungen erörtert die eine allein am Verfahrenszweck und
Gläubigerinteresse orientierte Eigenverwaltung sicherstellen könnten.