Die Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften in der Insolvenz ist problematisch weil
das Steuerrecht und das Insolvenzrecht diese Gesellschaften grundlegend unterschiedlich
behandeln. Steuerlich sind die Einkünfte der Gesellschaft ihren Gesellschaftern nach dem
Transparenzprinzip unmittelbar zuzurechnen während insolvenzrechtlich eine strikte Trennung
der Vermögensmassen gilt. Diese Unabgestimmtheit verursacht erhebliche Rechtsunsicherheiten.
Besteuert man die Gesellschafter einer insolventen Personengesellschaft unverändert nach dem
Transparenzprinzip ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) haben sie u.U. mit ihrem Privatvermögen die
steuerlichen Folgen von Gewinnen und Verlusten zu tragen deren Entstehung sie nicht mehr
beeinflussen können und die vorrangig den Gesellschaftsgläubigern zugute kommen bzw.
wirtschaftlich die Insolvenzmasse der Gesellschaft treffen. Die Autorin geht der dogmatisch
anspruchsvollen Fragestellung an der Schnittstelle zwischen Steuer- und Insolvenzrecht nach ob
und inwieweit in der Insolvenz an der Einkünftezurechnung nach dem Transparenzprinzip
festzuhalten ist. Nach einer eingehenden und kritischen Untersuchung der in Rechtsprechung und
Literatur vertretenen Lösungsansätze entwickelt sie auf der Grundlage eines von Karsten Schmidt
unterbreiteten und bislang kaum beachteten Vorschlags eine alternative Problemlösung. Diese
basiert auf der Idee insolvenzfester Steuerentnahmerechte der Gesellschafter analog zu
handelsrechtlichen Aufwendungsersatzansprüchen. Die einschlägigen Vorgaben und Wertungen aus
Verfassungs- Insolvenz- Steuer- und Gesellschaftsrecht finden hierbei angemessene
Berücksichtigung.