Am 01.01.1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die Konformitätserklärung
der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 01.01.1999 müssen die Maschinen auch
den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für elektrische Betriebsmittel
genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle Maschinenbetreiber durch die
Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet nur noch CE-gekennzeichnete
Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am 29.07.2006 trat die
überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006 42 EG in Kraft in der insbesondere die
Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Das Buch ist von einem
Praktiker für Praktiker geschrieben. Der Autor informiert umfassend über die Anwendung der
Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpft dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen
Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten. Die Methodik alle Checklisten und alle
Handlungsanweisungen sind vielfach erprobt und in der Praxis eingesetzt.