Am 1. Januar 1995 wurde für alle Maschinen in der EU das CE-Zeichen und die
Konformitätserklärung der Maschinenhersteller und -händler zur Pflicht. Seit dem 1. Januar 1999
müssen die Maschinen auch den Schutzanforderungen der EMV-Richtlinie und der Richtlinie für
elektrische Betriebsmittel genügen. Spätestens seit dem gleichen Datum sind alle
Maschinenbetreiber durch die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie gesetzlich verpflichtet nur
noch CE-gekennzeichnete Maschinen aufzustellen und alte Maschinen entsprechend nachzurüsten. Am
29. Juli 2006 trat die überarbeitete Maschinenrichtlinie 2006 42 EG in Kraft in der
insbesondere die Risikobeurteilung und die Baumusterprüfung neu geregelt wurden. Die Autoren
informieren umfassend über die Anwendung der Richtlinien zur Maschinensicherheit und schöpfen
dabei aus einem Erfahrungsschatz von vielen Entwicklungs- und Konstruktionsprojekten.