Auf Grund der Vielzahl von Unternehmenskrisen ist die Frage nach arbeitsrechtlichen
Sanierungsbeiträgen aufgeworfen worden. Die Analyse des arbeitsrechtlichen Entgeltschutzes in
der Unternehmenskrise ergibt dass weitgehend voraussetzungslos eine Reduktion von Entgelten
möglich ist. Dennoch werden weitere Einschränkungen des arbeitsrechtlichen Entgeltschutzes im
Interesse der Insolvenzprophylaxe und -überwindung gefordert. Die Arbeit kritisiert diese
Ansätze und entwickelt eigene dogmatische Alternativen.