Zum 1.1.2021 sind die Änderungen des RVG in Kraft getreten. Der Gebührenrechtsexperte Norbert
Schneider erläutert in seinem Buch alle neuen gesetzlichen Regelungen und stellt deren
Auswirkung anhand von zahlreichen Beispielsberechnungen anschaulich dar. Darüber hinaus wird
das Übergangsrecht ausführlich behandelt einschließlich eines Stichwort-ABC zu den wichtigsten
praktischen Fällen. Der Gesetzgeber hat erstmals seit 2013 wieder die Gebührenbeträge angehoben
und zwar sämtliche Tabellenbeträge für die Wertgebühren aber auch die Rahmengebühren im
Sozialrecht dort sind auch die Anrechnungsgrenzen angehoben worden. Des Weiteren sind die
Rahmengebühren in Straf- und Bußgeldsachen und in Verfahren nach Teil 6 VV angehoben worden.
Auch die Festgebühren in der Beratungshilfe und für den Pflichtverteidiger werden angehoben.
Die PKH-Gebührentabelle wurde darüber hinaus um zusätzliche Wertstufen erweitert. Das Buch
erläutert u.a.: die Neuregelung der Anrechnung von Rahmengebühren bei Vorbefassung die
Änderungen zur Erstreckung der PKH VKH für Mehrwertvergleiche und isolierte
Vergleichs-Beiordnung die Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäfts-gebühr auf die PKH-Vergütung
die fiktive Terminsgebühr bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs sowie in
sozialrechtlichen Verfahren die Erstreckung der Pflichtverteidigung auf verbundene
Ermittlungsverfahren Längenzuschlag Einigung auch im Rahmen der Beratung die Erhöhung der
Reisekosten des Anwalts und der Partei Anhebung der Regelwerte in Kindschaftssachen und eine
neue Wertvorschrift bei Klagen auf Feststellung einer Mietminderung. Darüber hinaus werden
Anrechnungsprobleme der Geschäftsgebühr geklärt und Hinweise zum weiteren Vorgehen bei der
Streitver-kündung gegeben die Änderung des 25 RVG durch das Inkasso-begrenzungsgesetz wird
ebenfalls berücksichtigt wie auch die Auswirkung der Änderung des Umsatzsteuersatzes von 16 %
auf 19 % auf die Abrechnung. Gravierend wirkt sich diesmal aus dass auch die
Übergangsvorschrift des 60 RVG geändert worden ist. Diese tritt früher in Kraft so dass sich
die Anwendung neuen Rechts bereits nach der neuen Vorschrift richtet. Hier hat der Gesetzgeber
zahlreiche Problemfälle geklärt (Rechtsmittelverfahren Beiordnung und Bestellung).